gem. des ab 01.01.2020 gültigen Pflegeberufegesetzes (PflBG), der PflAPrV v. 02.10.2018 und in Anlehnung an die DKG-Empfehlung f. die Weiterbildung zur Praxisanleitung v. 19.03.2019
… die Praxisanleitung hat die Aufgabe, die fachtheoretische Ausbildung der Schule durch strukturierte Lehr- und Lernprozesse innerhalb komplexer Pflegesituationen am praktischen Einsatzort zu ergänzen. Die Betreuung der Auszubildenden und ihre Integration in die betrieblichen Abläufe benötigen hoch qualifiziertes Personal, welches den Anforderungen der derzeitigen und zukünftigen Aufgaben im Bereich der Pflege entsprechen kann. Diese Qualifikation befähigt Sie, die Schüler schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Handlungskompetenzen heranzuführen, das vermittelte Wissen abzuprüfen und unter Berücksichtigung der individuellen Lernbiografien zu evaluieren und zu bewerten. Dieser Bildungsweg soll ebenfalls genutzt werden, um Kompetenzen zu entwickelten, die dazu beitragen, die Mehrfachbelastungen durch das erweiterte Handlungsfeld zu bewältigen.
Für diese Qualifizierung ist ein Zugang zu einem PC/Laptop mit einem MS Office Grundpaket (Word, Excel, PowerPoint) und ein Internetzugang notwendig.
Zugangsvoraussetungen
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, examinierte Krankenschwestern/-pfleger, examinierte Altenpfleger/ innen mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung
Inhaltsübersicht
- Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Ausbildungen kennen und im Anleitungsprozess berücksichtigen
- Lernpotentiale erkennen und individuelles Lernen ermöglichen
- Qualitätsmanagement – Arbeitsabläufe in komplexen Situationen gestalten
- Rolle als Praxisanleiter/in wahrnehmen und persönlich und institutionell verankern
- Praktische Anleitungen vorbereiten, durchführen und evaluieren
- Beurteilen und Bewerten von Ausbildungsprozessen und Auszubildenden
- Anforderungen des beruflichen Handels reflektieren und kompetent bewältigen
- Mit kultureller Vielfalt in der Pflege professionell umgehen
- Projekt- bzw. Praxisaufträge in eigener Einrichtung mit anschl. Evaluation
Prüfung: Hausarbeit, Präsentation und Kolloquium
Umfang
300 U.-Stunden (ca. 250 h theoretischer Unterricht (Pkt. 1-8), Projektarbeit (Pkt. 9), selbstorganisiertes Lernen u. Prüfung)
Abschluss
Zertifikat
Auszug aus Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
(Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV) v. 2. Oktober 2018
§ 4 Praxisanleitung
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(3) Die Befähigung zur Praxisanleiterin oder zum
Praxisanleiter ist durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden
und kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden
jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen. Für Personen, die am 31. Dezember 2019
nachweislich über die Qualifikation zur Praxisanleitung nach § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung oder § 2 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung verfügen, wird diese der berufspädagogischen Zusatzqualifikation gleichgestellt.
> Quelle
Die geforderten 24 h Weiterbildungen für die ausgebildeten Praxisanleiter pro Jahr finden Sie ab 2020 selbstverständlich in unserem Angebot.
TERMINE
Magdeburg:
27.05.2024 - 24.03.2025
(montags 08:00-15:00 Uhr und einige ausgewählte (ca. 7) Termine finden freitags statt)
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