Gemäß § 6 MPBetreibV
Seit dem 01.01.2017 haben Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten laut oben genannter Verordnung sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit vorgehalten wird. Diese agiert als Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten und bei der Umsetzung von notwendigen, korrektiven Maßnahmen. Sie übernimmt die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen.
Inhaltsübersicht
- Einführung in das Medizinprodukterecht (MPG, MPBetreibV)
- Aufgaben eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
- Meldewesen gemäß Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)
- Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- Koordinierung von Rückrufmaßnahmen
- Fallbeispiele
- Abschluss: schriftliche Prüfung (Multiple Choice)
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter/innen in einer Gesundheitseinrichtung mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung
Umfang
8 Stunden
Abschluss
Zertifikat nach erfolgreich bestandener MC-Prüfung
TERMINE
22.05.2024
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