kein Schulgeld!
Förderung über
Bildungsgutschein!
Dank der Landesförderung Sachsen-Anhalt ist ab 02.10.2024 die Ausbildung zum/zur Podologen/ Podologin bei uns schulgeldfrei!
zertifiziert nach AZAV
Podologie kommt aus dem Griechischen und heißt übersetzt „Lehre des Fußes“. Eine weitere gängige Definition lautet „nichtärztliche Heilkunde vom Fuß“ oder auch „medizinische Fußpflege“. Sie umfasst verschiedene medizinisch indizierte fußpflegerische Behandlungen (z.B. in Zusammenhang mit Diabetes-Erkrankungen), häufig auf ärztliche Veranlassung oder unter ärztlicher Anleitung.
Podologen kümmern sich um die Erhaltung der Fußgesundheit und behandeln Fußprobleme. Sie führen fußpflegerische Behandlungen selbständig durch. Dabei achten sie auf die Auswahl geeigneter Verfahren und die Anwendung anerkannter Hygieneregeln. Bei krankhaften Veränderungen am Fuß oder bei Krankheitssymptomen müssen sie entscheiden, ob ärztliche Abklärung erforderlich ist. Sie arbeiten mit anderen Berufsgruppen, wie Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern, Sanitätshäusern, Apotheken oder Krankengymnasten eng zusammen.
Ausbildungsschwerpunkte
- Allgemeine und spezielle Krankheitslehre
- Hygiene und Mikrobiologie
- Prävention und Rehabilitation
- Arzneimittellehre
- Material- und Warenkunde
- Theoretische Grundlagen der podologischen Behandlung
- Fußpflegerische und podologische Behandlungsmaßnahmen
- Podologische Materialien und Hilfsmittel
Einsatzmöglichkeiten
- Fußpflegepraxen oder Fußpflegestudios
- Arztpraxen
- Kur- und Wellnesseinrichtungen
- Sanitätshäuser
- Apotheken
- Institutionen der Rehabilitation und Altenpflege
Zugangsvoraussetzungen
- die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
- einen Realschulabschluss oder
- einen Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
- eine podologische Praxis, in der Sie die praktische Ausbildung absolvieren können
Bemerkung
Podologie ist eine schulische Ausbildung an staatlich anerkannten Schulen.
Ausbildungsorganisation
- 3 Jahre
- theoretischer und fachpraktischer Unterricht (laut Gesetz 2000 Stunden)
- 2 Tage in der Woche von 08:00 - 15:00 Uhr (mittwochs/donnerstags)
- wenige Wochen von Montag bis Donnerstag (08:00 - 15:00 Uhr)
- praktische Ausbildung (laut Gesetz 1000 Stunden)
Abschluss
Zeugnis über die Staatliche Prüfung zum „Podologen“ bzw. zur „Podologin“
Download
Informationsblatt: Podologie berufsbegleitend
TERMINE
Magdeburg:
02.10.2024
Finanzierung
kein Schulgeld
Förderung
Finanzierung über Bildungsgutschein (BG) der Agentur für Arbeit möglich! - Hier ist der Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland möglich