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Ausländische Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen müssen bei der jeweiligen Landesbehörde einen Antrag auf Anerkennung ihrer Abschlüsse stellen, hierzu wird gleichzeitig der Nachweis eines B2-Sprachzertifikates verlangt. In der Regel werden die ausländischen Berufsabschlüsse nicht mit einem deutschen Abschluss im Pflegebereich gleichgestellt. Demzufolge erhält der /die Antragsteller(in) bzw. der/die ausländische Pfleger(in) den sogenannten Defizitbescheid.
Sie möchten in Sachsen- Anhalt als Pflegefachkraft arbeiten?
Wir unterstützen Sie dabei!
Inhalt & Umfang
Sie nehmen an einem 10-monatigen Anpassungslehrgang teil. Hierbei werden theoretische (720h) und fachpraktische (900h) Inhalte vermittelt und Einsätze in verschiedenen Pflegeeinrichtungen dienen der Erlangung von praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Abschließend können Sie dann nachweisen, dass Sie über notwendige Kompetenzen verfügen, um die Berufserlaubnis als „Pflegefachfrau/ Pflegefachmann“ zu erlangen.
Voraussetzungen
- Vorliegen des „Defizitbescheides“ der zuständigen Behörde Land Sachsen- Anhalt.
Termine
01.09.2025 - 30.06.2026
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Informationsblatt: Anpassungsmaßnahme für ausländische Pflegekräfte