Gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV) gültig ab 01.01.2023 § 8 (1) Nr. 4
Die Praxisanleitung hat die Aufgabe, die fachtheoretische Ausbildung der Schule durch strukturierte Lehr- und Lernprozesse innerhalb komplexer Situationen am praktischen Einsatzort zu ergänzen. Gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV) gültig ab 01.01.2023 § 8 (1) Nr. 4 haben die Praxisanleiter/innen „…kontinuierlich berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich zu absolvieren…“
Diese möchten wir Ihnen mit unserer 3-tägigen Weiterbildung u.a. auch zum gegenseitigen Austausch anbieten.
Zugangsvoraussetzungen
- Praxisanleiter/innen und andere Interessierte
Inhaltsübersicht
Erfahrungsaustausch – offene Runde - Reflexion der beruflichen Praxis
In beruflichen Settings professionell handeln
- Gesetzliche Anforderungen, aktuelle Änderungen
- Unterstützung in der Umsetzung und Steuerung von Ausbildungsprozessen
- Ausgewählte Schwerpunkte in Absprache mit Teilnehmern/innen/ Einrichtungen
- Kontinuierlicher Praxistransfer/ Austausch von Erfahrungen und Ideen (Netzwerkarbeit)
Kursreflexion und gemeinsame Evaluation
- Pro Kurs maximal 17 Teilnehmer/innen
Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
Umfang
- 24 U.-Einheiten / 3 Tage
Termine
1.Kurs: 22.10.25 - 24.10.2025
1.Kurs: 26.11.25 - 28.11.2025
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